Verband für die Transportbranche: Camion Pro e.V.

Camion Pro e.V. wurde im Mär 2001 als nicht kommerzieller Verein und Schutzgemeinschaft gegründet und ist seit August 2003 offizieller Verband für die Transportbranche. Ausschlaggebend für die Gründung waren die Machenschaften der Firma Renz in Reutlingen, die zahlreiche kleine Transportunternehmen in den 90er Jahren schädigte und in den Ruin trieb.

Camion Pro e.V. hat es sich als Schutzgemeinschaft zur Aufgabe gemacht, die Rechte und Belange seiner Mitglieder/ der Transportbranche gewissenhaft zu vertreten und gegen die Missstände der Branche auch im europäischen Raum aggressiv vorzugehen.

Neben der Mission einer Schutzgemeinschaft-Frachtgeldbetrug entwickelte sich Camion Pro e.V. weiter zu einer Allround-Organisation und Einkaufsgemeinschaft die ihren Mitgliedern inzwischen zahlreiche weitere Vorteile bietet.

Top-News

23 Feb 2021 / CP-Online

BAG in Erklärungsnot: Schweizer Regierung veröffentlicht Studie zum LKW-Abgasskandal in Europa

Studie Remote RDE Messtechnik ValidierungDas Bundesamt für Umwelt (BAFU) der Schweiz veröffentlichte kürzlich die Studie „Remote RDE Messtechnik Validierung“. Darin wird wissenschaftlich belegt, dass das von der Universität Heidelberg entwickelte „Plume Chasing“ Messverfahren zur Messung von Schadstoffen in der Abgasluft von Lkw in der Praxis korrekte und sehr genaue Ergebnisse ermittelt. Den sich daraus ergebenden Abgasskandal in der von ZDF und Camion Pro seit 2016 benannten Größenordnung hatte das deutsche Bundesamt für Güterverkehr (BAG) bislang in Frage gestellt.

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18 Feb 2021 / CP-Online

RÜCKFORDERUNG VON BUßGELDERN IN POLEN MÖGLICH

RÜCKFORDERUNG VON BUßGELDERN IN POLEN MÖGLICHNach Mauterstattung in Deutschland: RÜCKFORDERUNG VON BUßGELDERN IN POLEN MÖGLICH

Am 21.03.2019 entschied der Europäische Gerichtshof, dass Polen die Richtlinie 96/53/EG zur Festlegung der höchstzulässigen Abmessungen von Straßenfahrzeugen nicht ordnungsgemäß umgesetzt hat. Vor allem wurde in Polen die Nutzung der Straße dahingehend eingeschränkt, dass Spediteure eine Sondergenehmigung für Fahrzeuge mit einem Achsgewicht von 11,5 t benötigten (auch wenn das Fahrzeug den EU-Normen entsprach).

Bis vor kurzem war dieses Urteil nicht in nationales Recht umgesetzt worden. Im Januar 2021 hat Polen jedoch schließlich das Gesetz angepasst und damit die Tür für Ansprüche auf Erstattung von Bußgeldern zwischen dem 01.01.2011 und dem 01.01.2021 geöffnet.

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13 Feb 2021 / CP-Online

Erste Reaktion des BAG wegen Mauterstattug

BAG AntwortErste Reaktion des BAG wegen Mauterstattung: BAG wird erst mal keine Zahlungen vornehmen! Was dahinter steckt und was Sie jetzt beachten müssen, sagt Ihnen Camion Pro e.V.

Einige unserer Mitglieder haben vergangene Woche ein Schreiben des Bundesamtes für Güterverkehr erhalten. In diesem Schreiben wurde auf noch ausstehende Gerichtsurteile und auch auf Toll Collect verwiesen. Dies Schreiben sorgte bei nicht wenigen Transportunternehmen für Verwirrung.

Ich möchte, nach Rücksprache mit unseren Anwälten, die offenen Fragen beantworten:

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15 Jan 2021 / CP-Online

Versuchte Nötigung? Camion Pro prüft Strafantrag gegen FERNFAHRER-Journalist Jan Bergrath

Schon mehrfach ist der Fachjournalist Jan Bergrath, der als freier Mitarbeiter für das Magazin FERNFAHRER des EuroTransportMedia Verlags (ETM Verlag) und dessen Online-Plattformen arbeitet, mit falschen Unterstellungen gegenüber Camion Pro und andere Journalisten aufgefallen. Jetzt erreichen die Aktivitäten des Autors jedoch Dimensionen, die den Verband zu rechtlichen Schritten veranlassen.

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11 Dez 2020 / CP-Online

Mautrückerstattung: Horror für Transportunternehmen!

Horror für Transportunternehmen! Verlader und Spediteure fordern die zu viel bezahlte Maut von Frachtführer zurück!

Nachdem der Europäische Gerichtshof mit Urteil vom 28.10.2020 entschieden hat, dass das BAG seit 2005 die LKW-Maut um etwa 4-6 % zu hoch berechnet hat, nehmen nun offenbar tatsächlich auch Verlader und Großspediteure ihre Frachtführer und Subunternehmer in Haftung und begehren eine Teilerstattung der Maut. Adressat für die Regressansprüche ist nicht das Bundesamt für Güterverkehr, sondern das beauftragte Transportunternehmen!  Beigefügtes Schreiben an unserer Mitglied erreichte uns am 12.12.20

Nach einer ersten Einschätzung der Camion-Pro-Anwälte sind diese Forderungen tatsächlich in manchen Fällen nicht ganz unbegründet! Der Horror: In bestimmten Fällen ist es sogar nicht ausgeschlossen, dass der Frachtführer für die zu viel  bezahlte Maut in Haftung genommen wird, obwohl dem Frachtführer vom BAG keine Maut erstattet wurde!

Das sollte für jeden Frachtführer ein Weckruf sein!

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