Presse Vorwort

 

Mit der Pressearbeit bringen wir Themen und Positionen von CP auf dem eigenen Print- und Onlinedienst zu Veröffentlichung, zum anderen spielt die Zusammenarbeit mit anderen Verlagen, z. B. ETM und Vogel–Verlag, aber auch Redaktionen von Breitenmedien oder Fernsehen eine wichtige Rolle, um die Anliegen erfolgreich zu multiplizieren. Hierbei werden von Camion Pro meist recherchierte Sachverhalte oder Themen den Redaktionen zur Veröffentlichung angeboten. Diese PR-Strategie ist auch wesentlicher Bestandteil im Kampf gegen Wirtschaftskriminalität und Frachtgeldbetrug.


Wir unterstützen gerne Journalisten bei ihrer seriösen Berichterstattung zu Themen der Transportbranche.

10 Mär 2024 / CP-Online

Camion Pro e.V. vs. LKW-Hersteller: Unterlagen der Europäischen Kommission offenbaren eine neue Dimension des LKW-Kartells.

Am 29. Februar 2024 fand vor dem Oberlandesgericht München die Berufungsverhandlung im Rechtsstreit des Berufsverbands Camion Pro e.V. gegen MAN statt. MAN wurde stellvertretend für die europäischen LKW-Hersteller auf Schadenersatz in Millionenhöhe verklagt. Die Klage wegen des illegalen LKW-Kartells führt Camion Pro float: right; margin: 15px;e.V. für seine Mitglieder. Zwar erging in der mündlichen Verhandlung weder ein Urteil, noch wurden die Schadenersatzforderungen von Camion Pro e.V. oder Details zum Ablauf der kartellrechtswidrigen Absprachen der Hersteller behandelt. Dennoch könnte die Verhandlung eine Zeitenwende im europäischen LKW-Kartell einläuten. Camion Pro e.V. hatte dem Gericht vertrauliche Informationen der Europäischen Kommission vorgelegt. Diese lassen das LKW-Kartell insgesamt in einem vollkommen anderen Licht erscheinen und deuten auf deutlich höhere Schadenersatzansprüche aller Geschädigten hin.

Die Recherchen des Berufsverbands lassen das LKW-Kartell in einer neuen Dimension erscheinen.

Die Recherchen von Camion Pro zeigen: Nicht erst seit 1997, sondern schon seit Mitte der Achtzigerjahre gab es offenbar intensive, wettbewerbssensible Kontakte zwischen den europäischen LKW-Herstellern. Camion Pro e.V. verfügt über vertrauliche Informationen der EU-Kommission, die bisher nicht öffentlich bekannt waren, das LKW-Kartell jedoch in einem anderen Licht erscheinen lassen. Die Beweismittel wurden von den Camion-Pro-Anwälten schon 2022 in das Schadensersatzverfahren vor dem OLG München eingebracht, bisher aber nicht verhandelt.

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27 Feb 2024 / CP-Online

LKW-Maut: Camion Pro e.V. scheitert im einstweiligen Verfügungsverfahren gegen die Toll Collect GmbH.

Das Landgericht Berlin hat auf Grundlage der mündlichen Verhandlung vom 26. Februar 2024 dem Antrag von Camion Pro e. V. auf eine einstweilige Verfügung nicht entsprochen.

Camion Pro e. V. sieht beim aktuellen Mauterstattungsverfahren künstliche bürokratische Hürden und ungerechtfertigte sowie überhöhte Gebühren für die Bearbeitung der Erstattungsanträge und hatte deshalb eine einstweilige Verfügung gegen die staatliche Toll Collect GmbH beantragt.

Die Zurückweisung des Eilantrags bedeutet nicht, dass das Gericht Toll Collect GmbH in der Sache gesetzeskonformes Verhalten attestieren würde.

Vielmehr scheint, nach dem Verlauf der mündlichen Verhandlung, auch denkbar, dass das Gericht schlicht keine Eilbedürftigkeit sieht, die für den Erlass einer einstweiligen Verfügung notwendig wäre.

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19 Feb 2024 / CP-Online

Wichtige Entscheidungen in Fall „LKW-Kartell“

Als Strafe für verbotene Kartellabsprachen wird der LKW-Hersteller Scania nun zu einem Schadenersatz in Höhe von 880 Millionen verurteilt. Scania hatte sich über Jahre gerichtlich dagegen gewehrt. DAF findet mit der DB Competition Claims eine außergerichtliche Einigung über Schadensersatzzahlungen. Beide Entscheidungen stärken die Position der von den Kartellabsprachen geschädigten Unternehmen und machen Hoffnung auf mehr.500 Millionen Euro: Außergerichtliche Einigung zwischen Deutscher Bahn und DAF

500 Millionen Euro: Außergerichtliche Einigung zwischen Deutscher Bahn und DAF

Laut tecvia-Verlag hat der LKW-Hersteller DAF, in der seit 2017 andauernden gerichtlichen Auseinandersetzung zum LKW-Kartell, mit der DB Competition Claims eine außergerichtliche einvernehmliche Einigung über Schadensersatzzahlungen erzielt. DAF ist das erste Unternehmen, mit dem eine solche Einigung abgeschlossen wurde. Martin Seiler, DB-Vorstand Personal und Recht, sagt: „DAF ist seiner Verantwortung nachgekommen, Schäden im Zusammenhang mit dem Lkw-Kartell zu kompensieren. Das ist für uns und alle geschädigten Unternehmen erfreulich, die uns ihre Ansprüche anvertraut haben.“ Bleibt zu hoffen, dass auch die übrigen Kartellbeteiligten ein Einsehen haben und sich für eine außergerichtliche kommerzielle Einigung entscheiden, anstatt jahrelange kostspielige Gerichtsverfahren zu riskieren.

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10 Feb 2024 / CP-Online

LKW-Maut: Marktbeherrschende Stellung missbraucht? Camion Pro e.V. beantragt eine einstweilige Verfügung gegen die staatliche Toll Collect GmbH.

Camion Pro e.V. sieht beim aktuellen Mauterstattungsverfahren künstliche bürokratische Hürden und © Toll Collect 2024ungerechtfertigte sowie überhöhte Gebühren, die die staatliche Toll Collect GmbH von Mautkunden, für die Bearbeitung der Erstattungsanträge fordert.

Camion Pro e.V. hat nun eine einstweilige Verfügung gegen Toll Collect beantragt. Geht diese Verfügung bei Gericht durch, dürften dem staatlichen Mauteintreiber weitere Konsequenzen und ggf. Schadenersatz in Millionenhöhe drohen.

Höhe der deutschen Lkw-Maut verstößt gegen Europarecht

Der Europäische Gerichtshof hat am 28. Oktober 2020 entschieden: „Die Höhe der deutschen Lkw-Maut verstößt gegen Europarecht“. So hat die Bundesrepublik Deutschland, bei der Berechnung der Mautgebühr, die Kosten für die Verkehrspolizei berücksichtigt, obwohl dies nach Europarecht nicht zulässig ist. Wie das Gericht weiterhin festgestellt hat, ergibt sich daher für alle Unternehmen, die in den vergangenen Jahren LKW-Maut in Deutschland bezahlt haben, ein Erstattungsanspruch in Höhe von ca. 4 % des bezahlten Gesamtbetrags.

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07 Dez 2023 / CP-Online

BGH-Urteil: Lastwagen-Kartell muss auch Leasing-Kunden entschädigen

Der Bundesgerichtshof (BGH) hat Leasingnehmern grundsätzlich Schadenersatzansprüche von Lkw-Herstellern zugesprochen, die einem jahrelangen Preiskartell angehörten.

Karlsruhe (Dienstag, 05. Dezember 2023) Der BGH entschied am Dienstag, dass die rechtswidrigen Absprachen über die Listenpreise für die Lkw auch zu überhöhten Leasingraten führen konnten. Das höchste deutsche Berufungsgericht wies damit die Revision der Daimler AG gegen ein Urteil des Oberlandesgerichts Naumburg aus dem Jahr 2021 zurück. Den konkreten Schaden muss der Leasingkunde, ein mittelständischer Baustoffhändler, aber in einem gesonderten Verfahren vor dem Landgericht Magdeburg nachweisen (Az.: KZR 46/21)

Teil des Kartells, das von 1997 bis 2011 existierte, waren neben Daimler die Lkw-Hersteller Volvo, MAN, Iveco, DAF und Scania. Sie hatten nach Feststellungen der EU-Kommission wettbewerbswidrige Absprachen getroffen und mussten deshalb milliardenschwere Bußgelder bezahlen. Vor dem BGH ging es um die frühere Daimler AG, die sich inzwischen aufgespalten hat. Formal beklagt war zwar die heutige Mercedes-Benz Group, die Haftungsrisiken trägt aber nach Unternehmensangaben die abgespaltene Lkw- und Bus-Sparte Daimler Truck. Ein Daimler-Truck-Sprecher sagte, man werde sich erst äußern, wenn auch die Urteilsgründe vorlägen.

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