Camion Pro startet zweite Klagewelle gegen die europäischen LKW-Hersteller

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Wer vor 2015 einen neuen LKW gekauft oder geleast hat, kann jetzt mit Camion Pro sein verlorenes Geld, ohne Kosten und Risiko zurückholen. Für große LKW ist ein Schadenersatz im fünfstelligen Bereich realistisch.

Bis 2011 haben europäische LKW-Hersteller ihre Kunden mit rechtswidrigen Preisabsprachen geprellt. Auch deutsche Transportunternehmen wurden in Höhe von mehreren Tausend Euros pro LKW übervorteilt. Seit Jahren laufen deshalb Schadensersatzklagen gegen Mercedes, MAN & Co., und erste Unternehmen haben bereits erheblichen Schadensersatz zugesprochen bekommen.

Diesen Schadensersatz können Geschädigte jetzt mit Hilfe von Camion Pro absolut risikolos zurückholen. Das geschädigte Unternehmen braucht nicht in Vorleistung zu gehen und riskieren keine Gerichts- oder Anwaltskosten.

Prozessfinanzierer übernimmt die Kosten und das Risiko des Verfahrens

Keine Bearbeitungsgebühren, keine Vorkosten, kein Prozesskostenrisiko. Camion Pro kämpft seit Jahren für Kartellgeschädigte und arbeitet mit Rechtsanwälten und einem Prozessfinanzierer zusammen. Dieser Prozessfinanzierer übernimmt jetzt alle Gerichts- und Anwaltskosten und trägt diese, im Falle einer Niederlage ganz allein. Notfalls wir durch alle Instanzen geklagt, um den Geschädigten zu ihrem Recht zu verhelfen.

Erst wenn der Prozess gewonnen ist und Schadensersatzzahlungen fließen, erhält der Prozessfinanzierer seine Vergütung, und zwar in Höhe von 35% der Schadenssumme. Das Alle Beteiligten sitzen sozusagen im selben Boot, und erhalten nur dann Geld, wenn der Prozess gewonnen wird. Das gibt den Geschädigten die Sicherheit, dass alles für Ihn getan wird, seine Rechte durchzusetzen.

Sofort Geld: Verkauf der Forderungen möglich

In bestimmten Fällen ist es aber auch möglich, dass der Prozessfinanzierer die Forderungen abkauft. Das heißt, der Geschädigte erhält einen erheblichen Anteil des zu erwartenden Schadensersatzes sofort ausgezahlt; der Prozessfinanziere klagt dann die Forderungen auf eigene Rechnung ein. Am Ergebnis ist der Geschädigte dann nicht mehr beteiligt; das heißt, aber auch selbst wenn der Prozess wider Erwarten verloren geht, kann der Geschädigte den ausbezahlten Betrag behalten.

Für welche Fahrzeuge gibt es Schadensersatz?

Nur Neu-Fahrzeuge aus EU-Staaten und EWR-Staaten sowie der Schweiz,

die bis zum 31.12.2014 angeschafft wurden,

Alle Fahrzeuge ab 6 Tonnen Gesamtgewicht; dabei spielt es keine Rolle, ob sie gekaufte, geleast oder finanziert wurden. Auch LKW, die durch Mietkauf angeschafft wurden, können geltend gemacht werden. Natürlich gilt das auch für Fahrzeuge, die sich nicht mehr im Bestand des Unternehmens befinden.

Wichtig ist allerdings, dass die Beschaffungsvorgänge der LKW noch im Einzelnen nachvollzogen werden können, und zwar insbesondere durch Angabe der Fahrgestellnummer des Fahrzeugs, des Anschaffungspreises und des Anschaffungsdatums. Optimal – aber nicht zwingend notwendig – wäre, wenn Sie noch über vollständige Unterlagen betreffend den Beschaffungsvorgang verfügen.

Was muss ich als geschädigter Kunde jetzt tun?

Wir helfen Ihnen, Ihr Recht wahrzunehmen! Unsere Rechtsanwälte beraten Sie individuell. Wenn Sie vorab Fragen haben, schreiben Sie uns eine Mail an:

info@camionpro.eu oder rufen Sie uns einfach an! Tel. 0893160597-0

oder senden Sie uns einfach eine Liste mit Ihren in Betracht kommenden Fahrzeugen und wir melden uns mit einer Erstanalyse wieder bei Ihnen.

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