RÜCKFORDERUNG VON BUßGELDERN IN POLEN MÖGLICH

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RÜCKFORDERUNG VON BUßGELDERN IN POLEN MÖGLICHNach Mauterstattung in Deutschland: RÜCKFORDERUNG VON BUßGELDERN IN POLEN MÖGLICH

Am 21.03.2019 entschied der Europäische Gerichtshof, dass Polen die Richtlinie 96/53/EG zur Festlegung der höchstzulässigen Abmessungen von Straßenfahrzeugen nicht ordnungsgemäß umgesetzt hat. Vor allem wurde in Polen die Nutzung der Straße dahingehend eingeschränkt, dass Spediteure eine Sondergenehmigung für Fahrzeuge mit einem Achsgewicht von 11,5 t benötigten (auch wenn das Fahrzeug den EU-Normen entsprach).

Bis vor kurzem war dieses Urteil nicht in nationales Recht umgesetzt worden. Im Januar 2021 hat Polen jedoch schließlich das Gesetz angepasst und damit die Tür für Ansprüche auf Erstattung von Bußgeldern zwischen dem 01.01.2011 und dem 01.01.2021 geöffnet.

Die Gründe für die Bußgelder waren das Fehlen einer Sondergenehmigung oder die Nichteinhaltung der Genehmigungsbedingungen für das Führen von Fahrzeugen, deren Achslast höher war als für die Straße zugelassen (in der Regel 8 oder 10 t), aber weniger als 11,5 t.

Die Geldbußen beliefen sich in der Regel auf folgende Beträge:

 

- 500 pln (ca. 110 €)

- 2000 pln (ca. 445 €)

- 5000 pln (ca. 1,110 €)

- 15000 pln (ca. 3,335 €),

Betroffenen Unternehmen können den vollen Betrag der gezahlten Geldstrafe zurückfordern! Die Bußgelder müssen bis spätestens Dienstag, 22.02.2021, geltend gemacht werden.

Wenn Sie betroffen sind, wenden Sie sich an Camion Pro e.V., wir sagen Ihnen, was Sie tun müsse

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