Mautrückerstattung: Horror für Transportunternehmen!
Horror für Transportunternehmen! Verlader und Spediteure fordern die zu viel bezahlte Maut von Frachtführer zurück!
Nachdem der Europäische Gerichtshof mit Urteil vom 28.10.2020 entschieden hat, dass das BAG seit 2005 die LKW-Maut um etwa 4-6 % zu hoch berechnet hat, nehmen nun offenbar tatsächlich auch Verlader und Großspediteure ihre Frachtführer und Subunternehmer in Haftung und begehren eine Teilerstattung der Maut. Adressat für die Regressansprüche ist nicht das Bundesamt für Güterverkehr, sondern das beauftragte Transportunternehmen! Beigefügtes Schreiben an unserer Mitglied erreichte uns am 12.12.20
Nach einer ersten Einschätzung der Camion-Pro-Anwälte sind diese Forderungen tatsächlich in manchen Fällen nicht ganz unbegründet! Der Horror: In bestimmten Fällen ist es sogar nicht ausgeschlossen, dass der Frachtführer für die zu viel bezahlte Maut in Haftung genommen wird, obwohl dem Frachtführer vom BAG keine Maut erstattet wurde!
Das sollte für jeden Frachtführer ein Weckruf sein!
Dazu Andreas Mossyrsch: Bitte nehmen Sie das ernst, melden sie unverzüglich Ihre Ansprüche bei dem BAG an! Mein persönliches Horrorszenario: Großlogistiker holen sich die Maut von ihren Subunternehmern, während diese die Verjährungsfristen verstreichen lassen oder ganz auf ihre Ansprüche verzichten! Zum Schluss hat nicht das BAG die Zeche für die falsch berechnete Maut bezahlt, sondern die kleinen Unternehmen!
Was Sie jetzt tun müssen, was Sie auf jeden Fall vermeiden müssen, wie Sie sich davor schützen, Mautanteile erstatten zu müssen, die Sie selber gar nicht erhalten haben, was Sie tun müssen, um Ihre Rechte zu wahren - das sagt Ihnen Camion Pro, Ihr Berufsverband für die Transportbranche!
Achtung: in den meisten Fällen verjähren teilweise Ihre Ansprüche zum 31.12.2020! Wir sagen Ihnen jetzt, was Sie tun müssen, und begleiten Sie auch in den nächsten Monaten oder Jahren mit juristischer Hilfe. Weitere Informationen können Sie als Mitglieder und Nichtmitglieder unter folgender Mail-Adresse anfordern (Falls Sie Mitglied sind, bitte Ihre Mitgliedsnummer beifügen): info@camionpro.eu