Faire Arbeitsbedingungen für Lkw-Fahrer in Ost und West!
Seit dem 1.1.2015 gilt für alle Lkw-Fahrer, egal ob sie in Osteuropa beschäftigt sind oder in Deutschland, ein Mindeststundenlohn von 8,50 € brutto.
Camion Pro weiß aus Befragungen von osteuropäischen Fahrern, dass viele Fahrer zu schlechten Arbeitsbedingungen und für zu wenig Lohn beschäftigt werden. Zudem wird das deutsche Mindestlohngesetz von ausländischen Spediteuren flächendeckend unterlaufen. Camion Pro e. V. hat deshalb im Juni 2015 eine große Aufklärungskampagne an Autohöfen, Tank-und Rastanlagen gestartet. In insgesamt acht, zumeist osteuropäischen, Sprachen werden die ausländischen Fahrer mit Flyern über ihre Rechte in Deutschland aufgeklärt. Außerdem wird betroffenen Fahrern durch den Berufsverband Camion Pro e. V. volle Unterstützung bei der Durchsetzung ihrer Rechte angeboten. Das bedeutet konkret, dass Lkw-Fahrer, die in Deutschland unterwegs sind,ihre Rechte mithilfe von Camion Pro einklagen können. Die Klagen auf Zahlung des Mindestlohns von 8,50 € können sich an die Auftraggeber, z. B. deutsche Großspediteure oder unter Umständen auch direkt an die „verladene Wirtschaft“ richten…
Die Wettbewerbsverzerrungen durch Sozialdumping schädigen viele in Westeuropa tätigen Unternehmen und ihre Fahrer. Diese Wettbewerbsverzerrungen sind zum erheblichen Teil für den seit Jahren stattfindenden Frachtpreisverfall verantwortlich. Die direkten Folgen sind Unternehmensaufgaben und sinkende Realeinkommen sowie ein gravierender Nachwuchskräftemangel bei deutschen Berufskraftfahrern.
Camion Pro befragt osteuropäische Lkw-Fahrer und deck dabei massenhaft Missstände und Rechtsverstöße auf.
Seit Mai 2015 führt Camion Pro e. V. mithilfe von Dolmetschern Befragungen an Autohöfen in Deutschland durch. Im Mittelpunkt der Befragung stehen die Lebens-, Arbeits- und Einkommensbedingungen der ausländischen Fahrer. Die hier gewonnenen Daten werden ausgewertet und von Experten auf die Vereinbarkeit mit dem deutschen MILog-Gesetz überprüft. Nach Beendigung der Befragung soll hierüber eine detaillierte Studie erstellt werden. Schon nach der ersten Auswertung der Befragungen wurden deutlich, dass
- das deutsche Mindestlohngesetz flächendeckend unterlaufen wird.
- die Arbeitsbedingungen in vielen Fällen gegen deutsches Arbeitsrecht verstoßen und teilweise Straftatbestände erfüllen.
- die Arbeitsbedingungen teilweise sogar Straftatbestände wie Menschenhandel tangieren.
- Fahrer aus Osteuropa ihre Rechte nicht kennen und nicht in der Lage sind, diese gegenüber ihren Arbeitgebern einzufordern.
- osteuropäische Fahrer erheblichen Repressalien, bis zu Gewalttätigkeiten fürchten, wenn Sie in Ihren Heimatländern ihre Rechte wahrnehmen.
Nach Fertigstellung der Studie soll dies den Medien, Verbänden und der Politik zugänglich gemacht werden. Camion Pro e. V. wird hier die Verantwortlichen weiter in die Pflicht nehmen und Verbesserungen anmahnen.
Bürokratie aber keine wirksamen Kontrollen durch deutsche Behörden?
Nach den Recherchen von Camion Pro e. V. sind die zuständigen Behörden bei ihren Kontrollen vor allem bei deutschen Unternehmen tätig. Einheimische Speditionen werden zudem mit einem hohen bürokratischen Aufwand belastet. Die eigentliche „Problemgruppe“ der osteuropäischen Fahrer wird hingegen nicht erkennbar kontrolliert. Es drängt sich die Vermutung auf, dass hier von den zuständigen Behörden der „Weg des geringsten Widerstands“ gegangen wird.
Zudem dürften sich wirkungsvolle Kontrollen osteuropäischer Firmen schwierig gestallten, da Fahrer von Manipulationen in Unternehmen ihrer Heimatländer berichten, um behördliche Kontrollen zu unterlaufen.
Bundesfinanzministerium weicht kritischen Fragen aus.
Camion Pro e.V. hat am 30.4.2015 beim zuständigen Bundesfinanzministerium eine Presseanfrage gestellt.
Dabei wurde die Vorgehensweise der Kontrollbehörden, Erkenntnisse und Erfolge bei den Kontrollen ausländischer Fahrzeuge hinterfragt.
Die Anfrage wurde teilweise sehr wortreich aber weitgehend Inhaltslos oder Ausweichend beantwortet. Hier einige Zitate der Stellungnahme des BMF.
„Daten zur Kontrolldichte liegen im Übrigen nicht vor.“
„Die entsprechende Personalverstärkung ist zurzeit in der Umsetzung“.
„Die Anzahl der Prüfungen von Arbeitgebern im Bereich Spedition, Transport Logistik wird hinsichtlich der überprüften LKW statistisch nicht erfasst.“
„..Ergebnisse zu rechtskräftig festgestellten Verstößen beim gesetzlichen Mindestlohn sowie belastbare Erkenntnisse zu besonderen Umgehungsformen noch nicht vor“.
Das Mindestlohngesetzes kann nur unter Einbindung der betroffenen Fahrer Erfolg haben.
Eine Erkenntnis, die bei der Befragung der Fahrer für Camion Pro e. V. deutlich wurde, war, dass die Einhaltung des deutschen Mindestlohngesetzes nur unter Einbindung der betroffenen Fahrer erfolgen kann. Hierzu muss den Fahrern ein rechtsstaatliches und angstfreies Umfeld zur Verfügung gestellt werden.
Aufklärung und Rechtsberatung osteuropäischer Fahrer
Camion Pro e. V. hat deshalb im Juni 2015 eine große Aufklärungskampagne an Autohöfen, Tank-und Rastanlagen gestartet. In insgesamt acht, zumeist osteuropäischen, Sprachen werden die ausländischen Fahrer mit Flyern über ihre Rechte in Deutschland aufgeklärt. Außerdem wird betroffenen Fahrern durch den Berufsverband Camion Pro e. V. volle Unterstützung bei der Durchsetzung ihrer Rechte angeboten. Das bedeutet konkret, dass Lkw-Fahrer, die in Deutschland unterwegs sind (Ausnahme reine Transitfahrten), ihre Rechte mithilfe von Camion Pro einklagen können. Die Klagen auf Zahlung des Mindestlohns von 8,50 € können sich an die Auftraggeber, z. B. deutsche Großspediteure oder unter Umständen auch direkt an die „verladene Wirtschaft“ richten. Die Forderungen verjähren nach drei Jahren und können bis dahin rückwirkend eingeklagt werden.
Camion Pro erwartet, dass diese Maßnahme zu einer höheren Rechtssicherheit der Lkw-Fahrer beiträgt. Vor allem dürfte von dieser Aktion eine Signalwirkung an die deutschen Großspediteure und die verladene Wirtschaft ausgehen, für faire Arbeits- und damit auch Wettbewerbsbedingungen zu sorgen. Von dieser Entwicklung würden alle in Europa tätigen Fahrer und Unternehmer schon kurzfristig profitieren.