Erste Reaktion des BAG wegen Mauterstattug
Erste Reaktion des BAG wegen Mauterstattung: BAG wird erst mal keine Zahlungen vornehmen! Was dahinter steckt und was Sie jetzt beachten müssen, sagt Ihnen Camion Pro e.V.
Einige unserer Mitglieder haben vergangene Woche ein Schreiben des Bundesamtes für Güterverkehr erhalten. In diesem Schreiben wurde auf noch ausstehende Gerichtsurteile und auch auf Toll Collect verwiesen. Dies Schreiben sorgte bei nicht wenigen Transportunternehmen für Verwirrung.
Ich möchte, nach Rücksprache mit unseren Anwälten, die offenen Fragen beantworten:
- In der Tat war abzusehen, dass das BAG zunächst einmal auf das noch laufende Gerichtsverfahren vor dem OVG Münster verweisen wird. Der EuGH hat zwar am 28.10 2020 die Fehlerhaftigkeit der Mautabrechnungen bestätigt; das Verfahren liegt aber zur endgültigen Klärung (zum Beispiel über die Höhe des Erstattungsanspruchs) beim OVG Münster.
- Es ist davon auszugehen, dass das OVG noch in der ersten Jahreshälfte 2021 eine Entscheidung treffen wird.
- Dem Schreiben des BAG ist aber auch zu entnehmen, dass das BAG im Grundsatz bereit ist, die Unternehmen zu entschädigen, sobald das OVG-Urteil vorliegt.
- Der Verweis auf Toll Collect bedeute nichts anderes, als dass zu einer möglichen Erstattung der Unternehmer die Abrechnungen von Toll Collect vorlegen muss, da auf diese das BAG keinen Zugriff hat
Was muss ich als Unternehmer nun machen?
- Wenn Sie Ihre Ansprüche bereits angemeldet haben und Ihnen die Mautabrechnung von Toll Collect vorliegen, brauchen Sie zunächst nichts zu unternehmen!
- Sollten Sie keine der o. g. Abrechnungen haben, wenden Sie sich schriftlich (mit Rückschein und Ihrer Kundennummer) an Toll Collect, um die Original-Abrechnungen einzufordern.
- Sollten Sie Ihre Ansprüche auf Teilerstattung der LKW-Maut noch nicht angemeldet haben, können Sie sich gerne mit Camion Pro in Verbindung setzen. Wir sagen Ihnen, ob es für Sie Sinn macht und was Sie tun müssen!