Erstattung Ihrer zuviel bezahlten Maut - Camion-Pro-Musterschreiben
Sehr geehrte Damen und Herren,
es ging bereits durch die Presse: Der Europäische Gerichtshof hat mit Urteil vom 28.10.2020 entschieden, dass Kosten der sogenannten Verkehrspolizei (gemeint sind wohl die mobilen Einsatzteams des BAG) nicht in die Mautgebühren hätten eingerechnet werden dürfen. Hierbei geht es um etwa 4-6 % der seit 2005 entrichteten Maut.
Sofern Sie in der Vergangenheit Mautzahlungen entrichtet haben, ergeben sich für Sie entsprechende Rückerstattungsansprüche.
Es können je nach Umfang der gezahlten Maut erhebliche Erstattungsbeträge im Raum stehen. Wir empfehlen Ihnen daher dringend, Ihre Ansprüche sichern.
Sie brauchen derzeit keine teuren Anwälte oder Prozessfinanzierer. Sie können Mithilfe des Camion-Pro-Musterschreibens Ihre Rechte einfach und sicher waren!
Um eine weitere Verjährung zu verhindern, müssen Sie hierzu noch vor Jahresende die Erstattungsansprüche beim BAG geltend machen. Hierzu ist notwendig, dass Sie schriftlich (per Einschreiben) beim BAG eine entsprechende Rückerstattung beantragen. Das Schreiben muss spätestens bis zum 31.12.2020 beim BAG eingegangen sein. Andere Daten, die teilweise verbreitet werden (4. Dez.2020) sind nicht relevant!
Sollte das BAG eine Rückerstattung verweigern, wird Camion Pro zu gegebener Zeit gemeinsam mit seinen Anwälten ein Konzept erarbeiten, wie wir Sie hier weiter unterstützen können.
Camion-Pro-Mitglieder erhalten das Musterschreiben (Urheberrechtlich geschützt) und eine Handlungsanleitung kostenlos. Wenn Sie noch kein Mitglied im Berufsverband sind, können Sie jetzt die CargoCop-Mitgliedschaft (70.- €) beantragen.
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Nach Rücksendung ihres Mitgliedsantrags erhalten sie das Musterschreiben und eine Handlungsanleitung. Ihnen stehen dann natürlich auch alle andern Leistungen der CargCop Mitgliedschaf zur Verfügung!
Für Rückfragen rufe Sie uns einfach an 089 316065 97-0
Mit freundlichen Grüßen
Camion Pro e.V.