"David" gegen "Goliath" - Camion Pro gegen die europäischen Lkw-Hersteller
Im Streit um Schadensersatz wegen illegaler Preisabsprachen hat der Berufsverband Camion Pro im Namen seiner Mitglieder Klage gegen die MAN Truck & Bus AG stellvertretend für alle am Kartell beteiligten Lkw-Hersteller erhoben. Das Landgericht München 1 hat nun einen Verhandlungstermin festgelegt.
Die Europäische Kommission hatte mit Beschluss vom 19.07.2016 festgestellt, dass alle sieben europäischen Lkw-Hersteller zwischen 1997 und 2011 Preise und Bruttolistenpreiserhöhungen für Lkw abgesprochen haben. Über diese illegalen Preisabsprachen haben die Konzerne vermutlich Milliardengewinne erschlichen zum Schaden ihrer Kunden.
Der Berufsverband Camion Pro hat seit 2017den Kampf gegen diese Praktiken aufgenommen und will Schadensersatz für seine Mitglieder erstreiten. Verhandlungen über einen außergerichtlichen Vergleich sind 2017 gescheitert, und Camion Pro hat im Herbst eine Klage beim Landgericht München eingereicht. Anders als die meisten anderen Verbände, die ihren Mitgliedern Rechtsanwälte oder Prozessfinanzierer empfohlen haben, legt sich Camion Pro dadurch für seine Mitglieder direkt mit den sieben europäischen Lkw-Herstellern, und damit einem der weltweit mächtigsten Industriebündnisse an.
Da alle am Kartell beteiligten Hersteller gesamtschuldnerisch haften, kann die Klage gegen ein Unternehmen geführt werden, das im Falle einer Verurteilung den gesamten Schaden tragen muss. Allerdings kann das betroffene Unternehmen dann seinerseits den Schaden gegenüber den anderen am Kartell beteiligten Herstellern geltend machen.
Camion Pro e.V. hat sich entschieden, gegen die MAN Truck & Bus AG vorzugehen, da der Nutzfahrzeugkonzern seinen Sitz ebenso wie Camion Pro in München hat. MAN gehört, wie auch der schwedische Nutzfahrzeughersteller Scania, zum VW-Konzern. Das Landgericht München hat nun den ersten Verhandlungstermin auf den 27.03.2019 um 13:30 Uhr, Sitzungssaal 301, festgesetzt. In dem Verfahren (Stufenklage) geht es zunächst darum, dass das Gericht den Anspruch der Klagegemeinschaft anerkennt. In einem zweiten Verfahren wird dann die Höhe des Anspruchs geklärt.