Bußgeld-Rabatte für osteuropäische Täter: Camion Pro setzt dem Bundesamt für Güterverkehr Frist

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BAGDer Berufsverband Camion Pro setzt dem Bundesamt für Güterverkehr eine Frist bis zum 1. Juni, um die umstrittenen Rabatte auf Bußgelder zugunsten osteuropäischer Fahrer auszusetzen. Andernfalls will der Verband eine Verbandsklage prüfen lassen.

Camion Pro hatte in der Pressekonferenz mit Expertenanhörung vom 14.April seine Rechercheergebnisse offengelegt, wonach das  Bundesamt für Güterverkehr osteuropäischen Tätern Rabatte bis zu 50% auf Bußgelder einräumt.

Die Vorgehensweise des Bundesamtes wurde von den teilnehmenden Experten aus Politik, Verbänden und Wirtschaft sowie dem Camion-Pro-Anwalt Sven Nesbit übereinstimmend kritisch gesehen und teilweise deutlich kritisiert. In den etablierten wie auch den Sozialen Medien lösten die Enthüllungen erhebliche Reaktionen von ungläubigem Staunen bis zu Entrüstung aus. Auch die Fach-und Breitenmedien griff das Thema mit über 50 Veröffentlichungen auf.

Nach einer ersten juristischen Prüfung durch den Anwalt des Berufsverbandes, Sven Nesbit, ist eine Bußgeldpraxis des BAG  in dieser Form rechtlich nicht haltbar.

Daraufhin hat es einige Mails zwischen der Behörde und Camion Pro gegeben, in denen der Berufsverband Lösungsansätze mit der Behörde zu finden versuchte.

In seinem Schreiben an das BAG will der Verein u.a. wissen:

  • auf welcher Grundlage die Behörde von einem Einkommen von 250,-- € ausgeht, wenn in Deutschland und Westeuropa zum Großteil ein Mindestlohn (MiLoG) von 9,50 € bzw. 9,60 € gilt,
  • ob dem BAG bekannt ist, dass Fahrer aus MOE Spesensätze und Lohn erhalten, die zusammen zu einem Nettoeinkommen von 1.500,- bis 1.800,- € führen,
  • bzw. auf welcher Grundlage die Behörde unterstellt, dass die Fahrer in Deutschland und Westeuropa keinen Mindestlohn bekommen,
  • warum die Behörde pauschal mit Abschlagslisten arbeitet und keine Einzelfallprüfung vornimmt.

„Leider haben wir bisher keine befriedigenden Antworten auf unsere Fragen erhalten. Ich habe nun dem BAG eine letzte Frist bis zum 1. Juni gesetzt.“  Sollte uns bis dahin keine, für uns befriedigende Klärung der Rechtslage, bzw. keine Erklärung, dass die Bundesanstalt für Güterverkehr  bis auf Weiteres auf die Anwendung der ‚Staatenabschlagsliste‘  verzichtet, vorliegen, werden wir eine Verbandsklage juristisch prüfen lassen.“ So Camion-Pro-Vorstand Mossyrsch.

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