Zu hohe Maut: „Toll Collect“ wieder vor Gericht!

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Unser Berufsverband hat 2020 ca. 200 kleine Unternehmen bei der Geltendmachung ihre Ansprüche gegen das BAG/Toll Collect unterstützt. Zwar hatte der Europäische Gerichtshof (EuGH), 2020 die Unrechtmäßigkeit der Mautbrechung festgestellt, über die Höhe des Erstattungsanspruchs, wird aber erst am 30. November verhandelt.

Münster. Nach einer Klage wegen mutmaßlich zu viel gezahlter Lkw-Maut beschäftigt sich das Oberverwaltungsgericht Nordrhein-Westfalen (OVG) mit Sitz in Münster am 30. November mit dem Fall. Den Termin teilte eine Sprecherin am Freitag, 20. August, auf Anfrage der „Deutschen Presse-Agentur“ mit. Bei dem als Musterverfahren geltenden Streit fordert ein Speditionsunternehmen mit Sitz in Polen rund 12.400 Euro Mautgebühren zurück.

Das Oberverwaltungsgericht hatte den Fall, der sich auf Zahlungen von Januar 2010 bis Juli 2011 bezieht, zwischenzeitlich an den Europäischen Gerichtshof (EuGH) verwiesen. Der EuGH hatte daraufhin im Oktober 2020 der Bundesrepublik Fehler in der Kalkulation bescheinigt und den Fall ans OVG zurückverwiesen. Kosten für die Verkehrspolizei dürfen laut EU-Wegekostenrichtlinie nicht berücksichtigt werden.

BAG spricht von über 36.000 Erstattungsanträgen.

Beim Bundesamt für Güterverkehr (BAG) sind seit dem EuGH-Urteil weit über 36.000 Erstattungsanträge von Speditionen und Logistikunternehmen eingegangen (Stand Juni 2021), wie aus einer Antwort der Bundesregierung auf eine Anfrage von FDP-Abgeordneten im Bundestag hervorging. Die Lkw-Maut wurde in Deutschland 2005 auf den Bundesautobahnen eingeführt und inzwischen auf alle Bundesstraßen ausgeweitet. (dpa)

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